Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s)
der
CARA – Service Inh. Elke Radde Boschstraße 17 48653 Coesfeld
1. Geltungsbereich – Allgemeines
1.1
Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich.
Diese erkennt der Käufer durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung an. Anderslautende Bedingungen des Käufers - soweit
sie nicht in unseren jeweiligen Angeboten und unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
festgelegt sind - gelten nicht, es denn wir hätten diesen ausdrücklich zugestimmt.
Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung ausführen.
1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.3
Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern i. S. von § 310 Abs. 1 BGB. 1.4
Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für
alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. 1.5
Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, innerhalb angemessener
Frist Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, sind wir
berechtigt, schadensersatzlos vom Vertrag zurückzutreten.
2. Angebote - Vertragsschluss
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.2
Die in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preise sind Nettopreise. Ihnen ist die jeweilige
am Tag der Lieferung/Leistung gültige Umsatzsteuer hinzuzusetzen.
3. Preise - Zahlungsbedingungen
3.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk",
ausschließlich Verpackung und Versand; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von
30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regeln betreffend
die Folgen des Zahlungsverzuges.
3.3
In Einzelfällen liefert der Verkäufer gegen Vorkasse.
In solchen Fällen wird der Käufer vorab vom Verkäufer informiert.
3.4
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.5
Unsere sämtlichen Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer seine Zahlungen
nicht nur vorübergehend eingestellt hat, überschuldet ist, über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gestellt ist, ein solches Verfahren eröffnet oder der Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
3.6
Preisänderungen gegenüber den in der Preisliste angegebenen Preisen während des Jahres behält sich der
Verkäufer vor. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. In den Preisen ist die
gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.
4. Lieferung
4.1
Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Werk, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede
Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist,
behalten wir uns das Bestimmungsrecht der Versendungsart vor.
4.2
Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen - soweit für den Käufer zumutbar und
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der
Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.
4.3
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
4.4
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind
wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.5
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abholung infolge von Umständen, die von uns nicht
zu vertreten sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer
über.
4.6
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft
i. S. des § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Käufer berechtigt ist, geltend zu machen,
dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist.
4.7
Kommen wir aufgrund einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit in Verzug, dann ist der dem Käufer zustehende
Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens infolge der von uns zu vertretenden Pflichtverletzung auf 5 % /
vollendete Woche, maximal jedoch 15 % des Kaufpreises beschränkt. Dies gilt nicht, soweit der eingetretene
Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruht.
4.8
Macht der Käufer nach vergeblicher Aufforderung zur Leistung Schadensersatz statt Leistung geltend, und ist
die von uns zu vertretene Pflichtverletzung erheblich, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.9
Soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, allerdings beschränkt sich unsere
Schadensersatzhaftung auch hier auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
5. Mängelrügen
5.1
Der Abnehmer hat unverzüglich die Kaufsache zu untersuchen bzw. zu überprüfen, ob diese einwandfrei und
vollständig zur Verfügung gestellt ist. Etwaige sichtbare Mängel, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich
schriftlich zu rügen.
5.2
Nicht offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens 8 Tage nach Entdeckung des Mangels uns gegenüber
schriftlich anzuzeigen.
5.3
Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung
festgelegt worden sind.
6. Haftung für Mängel
6.1
Maßgebend für die Bestimmung der Freiheit von Sachmängeln der von uns gelieferten
Waren sind vorrangig die vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale.
6.2
Für Mängel des Liefergegenstandes haften wir wie folgt: Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl Mängel des
Liefergegenstandes durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche
oder eine Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises und -
soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - Schadensersatz statt Leistung oder nach § 284 BGB Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
6.3
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen
Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
6.4
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, soweit diese sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder auf
Schadensersatz statt Leistung bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen beziehen, beträgt 1 Jahr, es sein denn,
die Voraussetzungen des § 438 Abs. 1 Ziff. 2 BGB liegen vor. Die jeweilige Frist beginnt mit dem Übergang der
Gefahr der Kaufsache auf den Käufer.
7. Haftung - Schadensersatz
7.1
Fällt uns eine Pflichtverletzung in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last, dann haften wir nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Schadensersatzhaftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt
unberührt.
7.2
Wir haften ferner, wenn der eingetretene Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) beruht. Eine Kardinalspflicht ist eine solche grundlegende und wesentliche Vertragsverpflichtung,
deren Erfüllung des Erreichen des vom Kunden mit Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Erfüllung der Käufer vertraut hat und vertrauen durfte. Haften wir insoweit, so ist unsere Haftung auf
den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
7.3
Im Falle eines fahrlässig von uns verursachten Sach- und Sachfolgeschadens haften wir in der Weise, dass wir unsere
Haftung gegenüber dem Käufer auf die Ersatzleistung der Haftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherung begrenzen.
Diese Haftungsbegrenzung tritt allerdings nur dann ein, wenn die abgeschlossene Deckungssumme der Versicherung im
Rahmen der Vorhersehbarkeit vorstehender Sach- oder Sachfolgeschäden liegt. Soweit die Versicherung nicht eintritt,
ohne dass die Deckungssumme überschritten ist, übernehmen wir die subsidiäre Haftung gegenüber dem Käufer.
7.4
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sofern
zwischen dem Käufer und uns ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf
den jeweils anerkannten Saldo. Gleiches gilt, soweit ein Saldo nicht anerkannt wird, sondern ein "kausaler" Saldo
gezogen wird, etwa deswegen, weil der Käufer in Konkurs oder in Liquidation gerät.
8.2
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
8.3
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
8.4
Der Käufer ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferten Waren innerhalb seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges an
Dritte weiterzuveräußern. Soweit dies geschieht, ist der Käufer jedoch verpflichtet, uns schon jetzt alle Ansprüche
abzutreten, die ihm aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern erwachsen. Die Abtretung ist auf die Höhe der
Forderung beschränkt, welche als Faktura - Endbetrag einschließlich MwSt. zwischen dem Käufer und uns vereinbart
worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderung einzuziehen, solange er nicht in
Zahlungsverzug geraten ist. Soweit dies geschieht, sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen; in
diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns alle erforderlichen Angaben zu machen, damit wir in der Lage sind, die
Forderung gegenüber den Abnehmern selbst einzuziehen. Wir sind berechtigt, die Weiterveräußerungs- und Einzugsermächtigung
zu widerrufen, sofern der Käufer in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder Antrag auf Insolvenz oder Eröffnung
eines Vergleichsverfahrens gestellt hat.
8.5
Sofern die uns zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert unserer Forderung nicht mehr als 20 % übersteigen, sind
wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers die entsprechenden Sicherheiten freizugeben; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
9. Lieferantenregress
9.1
Soweit der Käufer von einem Endverbraucher wegen eines von uns zu vertretenden Mangels der Lieferung in Anspruch
genommen wird, verjähren die dem Käufer zustehenden Regressansprüche uns gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften,
gerechnet ab Gefahrenübergang der jeweiligen Lieferung. Der Regress ist jedoch darauf beschränkt, dass der Käufer von
uns Erstattung der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung verlangen kann. Im übrigen bleibt es bei der Regelung von
Ziffer 8. über Haftung und Schadensersatz.
10. Datenschutz
10.1
Wir sind berechtigt, Daten des Käufers, die wir aus der Geschäftsbeziehung erhalten haben, soweit der Käufer über diese
selbst verfügen kann, zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu übermitteln oder zu nutzen.
11. Allgemeines - Gerichtsstand
11.1
Erfüllungsort für unsere Lieferungen, Leistungen etc. ist unser Geschäftssitz, soweit sich nichts anderes aus dem
Liefervertrag selbst ergibt.
11.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3
Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz.
Wir behalten uns jedoch vor, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
11.4
Der Käufer darf die Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte übertragen.
Wir werden unsere Zustimmung jedoch nicht treuwidrig verweigern. § 354 a) HGB bleibt hiervon unberührt.
11.5
Der Käufer darf Warenzeichen, Handelsnamen und sonstige Zeichen des Herstellers nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung und nur im Interesse des Verkäufers verwenden oder anmelden.
11.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine
unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt und wirksam ist. Dies gilt nicht bei einer Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen §§ 305 bis 310 BGB.
In diesem Fall gilt die gesetzliche Regelung, soweit eine ergänzende Vertragsauslegung zum Zwecke der Lückenfüllung
geboten ist.